Informationen zu Privatpreisen

Information zu Privatpreisen in unserer Praxis

Liebe Privatpatienten,

für die Honorare bei Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden) gibt es in Deutschland keine festgelegte amtliche Gebührenordnung, wie Sie das von anderen freien Berufen (Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte) kennen. Deswegen gilt die gesetzliche Regelung, dass die Honorare zwischen Ihnen – unseren Patienten – und uns Therapeuten vor Beginn der Therapie vereinbart werden müssen.
Leider versuchen die privaten Krankenversicherungen seit Jahren, die Preise für Heilmittel zu drücken, indem sie mit zweifelhafter Erstattungspraxis den Eindruck erwecken, wir Therapeuten würden keine üblichen Preise berechnen. Solche Behauptungen sind falsch!

Richtig dagegen ist:
Die Leistungen von Heilmittelerbringern sind nicht immer gleich – und damit auch nicht ohne weiteres vergleichbar. Sie unterscheiden sich in der Zeitdauer, dem Ausbildungsstand und der Berufserfahrung der Therapeuten. Genauso wie in anderen Berufen gibt es auch bei uns Spezialisten, die in ihrem Fachgebiet viel schneller zu einem Therapieergebnis kommen, als ein normaler Therapeut. Aber auch Raumangebot, zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität der Therapeuten sind weitere Erklärungen dafür, warum Leistungen nicht gleich sind und auch nicht immer gleich viel kosten. Diese Faktoren berücksichtigen die privaten Krankenversicherungen nicht!

Unsere Honorare berechnen wir transparent und nachvollziehbar auf Basis der GebüTh, eine seit 2007 bestehende Gebührenübersicht über die üblichen Honorare in Logopädie-, Ergo- und Physiotherapiepraxen. Die GebüTh orientiert sich hinsichtlich des Aufbaus und der Kalkulation an den bekannten Gebührenordnungen der Ärzte:

  • Allgemeine Grundsätze stellen transparente Vertragsbedingungen zwischen Patienten und Praxis her.
  • Die GebüTh gilt bundesweit und kann von Patienten eingesehen und kontrolliert werden.
  • Alle Gebührenkalkulationen nach der GebüTh sind hinreichend begründet, transparent undnachvollziehbar. Die GebüTh können Sie gern bei uns einsehen. Diese enthält unter anderem allgemeine Grundsätze, die unsere AGB für Privatpatienten darstellen. Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten auf uns zuzukommen.
  • Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Therapie – Ihr Praxisteam für Logopädie am NordparkPS: Bei Erstattungsproblemen mit Ihrer Krankenversicherung finden Sie Musterschreiben für Widersprüche im Internet unter www.privatpreise.de. Dort sind auch entsprechende Urteile von deutschen Gerichten dokumentiert, die belegen, dass Privatpatienten viel häufiger ein Recht auf Kostenerstattung haben, als die privaten Krankenversicherungen dies glauben machen wollen.

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