Patienteninformationen

Wie erhalte ich eine logopädische Verordnung vom Arzt?

Haben Sie den Eindruck…..:

Hier ein paar Beispiele:

  • Ihr Kind spricht undeutlich? Es gebraucht zu wenig Wörter?
  • 6 Stunden Unterricht strengen Ihre Stimme an?
  • Beim Essen Husten Sie und meiden Speisen?
  • Ihr Umfeld muss häufig Nachfragen, da Sie zu schnell oder undeutlich gesprochen haben?

Besprechen Sie ihre Eindrücke mit Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Kinderarzt, Neurologen oder Hausarzt.

Dieser stellt Ihnen eine Verordnung aus, mit der Sie als Kassen-, oder Privatpatient zu uns kommen.

Kontaktieren Sie uns zur Terminabsprache per Mail info@logopaedie-am-nordpark.de oder telefonisch unter 0521-98863772.

Bitte beachten Sie, dass wir eine reine Bestellpraxis sind und Termine nur nach Absprache stattfinden.

Wie ist der Behandlungsablauf?

  • Wenn Sie eine Verordnung vom Arzt ausgehändigt bekommen, beachten Sie bitte, dass diese ab Ausstellungsdatum 28 Tage gültig ist. Kontaktieren Sie uns, um zeitnah einen Termin zu vereinbaren.
  • Eine Behandlung wird in unterschiedlichen Behandlungsdauer ausgestellt. Diese kann 30, 45, oder auch 60 Min. beinhalten. Bei einer Behandlungsdauern von 45 Min., bitten wir bei der Behandlung von Kindern die Elten 5 – 10 Min. vor Behandlungsende zum Gespräch, um Sie genau in den Behandlungsablauf und Ihre Mitarbeit im Alltag einzubinden, oder Sie sind über den ganzen Zeitraum der Therapie anwesend.
  • Die Frequenz der Behandlung ist 1 – 3 x wöchentlich.
  • Ein interdisziplinärer Kontakt ist nach Schweigepflichtsentbindung Ihrerseits, wenn notwendig, ein wertvoller Austausch mit:
  • Kita
  • Schule
  • Pflegeheim
  • Andere therapeutische Berufsgruppen (Ergo, Physio, Frühförderstelle)
  • Fach-, oder Hausärzte

Um Ihre, oder die Behandlung Ihres Kindes, so effektiv und erfolgversprechend wie möglich zu gestalten.

Absagemanagement

Termine, die wir Ihnen per E-Mail zuschicken gelten bis zu Ihrer Rückmeldung als von Ihnen bestätigt.

Bitte benachrichtigen Sie uns 24 Stunden vorher, wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können.

Termine, die nicht 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt. Liegt vor dem vereinbarten Termin ein Wochenende oder Feiertag, muss die Absage spätestens bis 10:00 Uhr des vor dem Wochenende oder Feiertag liegenden Arbeitstages erfolgt sein, andernfalls wird der Termin in Rechnung gestellt.

Was hoch sind die Kosten?

Gesetzliche Krankenversicherung:

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18. Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die gesamten Behandlungskosten.

Erwachsene leisten nach den Heilmittelrichtlinien einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten zzgl. 10 Euro Verordnungsgebühr (pro Verordnung). Weitere Informationen finden Sie unter Heilmittelrichtlinien.de. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch bei Erwachsenen eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Private Krankenversicherung:

Privat Versicherte schließen bei Beginn der Therapie einen Behandlungsvertrag mit der Praxis ab, in dem die aktuellen Tarife festgelegt sind. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Versicherung. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

Unsere Rufnummer für Neuanmeldungen: 0521 – 988 63 772

oder

neuanmeldung@logopaedie-am-nordpark.de